02.04.2008 - Erzwungene Elternliebe
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Es war einmal ein Mann, der trotz seiner Ehe und eine Affähre hatte. Trotz seines ausdrücklichen Wunsches, dass er keine Schwangerschaft wolle, wurde seine Geliebte schwanger und bekam einen Sohn.
Dieser Sohn ist mittlerweile 9 Jahre alt und seinen Vater sah er bisher im 3-wöchentlichen Rhythmus, da dies eine Auflage des Jugendamtes war. Bei Nicht-Einhaltung dieser Regel, hätte er eine Strafe von 25.000 Euro bezahlen müssen.
Jedoch kämpfte der Vater darum seinen Sohn nicht mehr sehen zu müssen, da dies seine schwer gerettete Ehe gefährden würde und er eine Schwangerschaft ja von vorn herein ausgeschlossen hätte. Jetzt haben deutsche Richter entschlossen, dass der Kontakt zum Vater dem Sohn nicht zwangsläufig helfe und die Besuchspflicht wurde aufgehoben.
Autor:
Lisa
Quelle:
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