31.03.2008 - Einfach mal wegsperren – Toilettenprozess
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Ein Kanalarbeiter hatte in einem öffentlichen Toilettenhäuschen zufällig 2 Männer angetroffen. Diese schloss er dann mit einem Generalschlüssel in der Toilette ein und kehrte erst nach einer Stunde zurück. Als er wieder eintraf war schon die inzwischen alarmierte Polizei vor Ort. Als Begründung für sein Verhalten gab er an, dass er die 2 Männer für Homosexuelle hielt und sexuelle Handlungen nicht in einer öffentlichen Bedürfnisanstalt betrieben werden sollten.
Der Mann wurde anschließen vor Gericht gestellt. Der zuständige Richter merkte an, dass "Ein solches Moral-Sheriff-Gehabe" keineswegs akzeptabel sei und warnte davor, dass auch leicht Schlimmeres hätte geschehen können, z.B. mit an Platzangst leidenden Menschen. So wurde der Kanalarbeiten dann auch wegen Freiheitsberaubung zu einer Geldstrafe von 1200€ Strafe verurteilt. Sollte er diese nicht ableisten, wird ihm eine weitere Geldstrafe von 1600€ auferlegt.
Autor:
kayso
Quelle:
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