27.11.2007 - Reglungswut der EU: Schlafanzüge und die, die welche sein wollen
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Immer wenn sich irgendwo, irgendwelche Gruppen von Leuten treffen und Gesetze und Regelungen beschließen, kommen dabei auch oft eher unverständliche Dinge raus.
So befindet sich unter den 18.167 Verordnungen und 750 Richtlinien der EU zum Beispiel auch eine genaue Definition, was ein "Schlafanzug" ist und was nicht. Natürlich in wunderschöner Beamtensprache beschrieben:
"Schlafanzüge im Sinne der Position 6108 der Kombinierten Nomenklatur des gemeinsamen Zolltarifs (…) und der Verordnung (EWG) Nr. 3174/88 der Kommission vom 21. September 1988 zur Änderung des Anhangs I. der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur (…) sind nicht nur solche Zusammenstellungen von zwei Kleidungsstücken aus Gewirken oder Gestricken, die nach ihrem äußerlichen Erscheinungsbild ausschließlich zum Tragen im Bett bestimmt sind, sondern auch solche, die im wesentlichen hierfür verwendet werden."
Autor:
Michael
Quelle:
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